Eltern und Geld

Bei jungen Familien bewegt sich der finanzielle Spielraum meist in recht engen Grenzen. Doch vom Staat gibt es Unterstützung, die genutzt werden kann. Kindergeld, Kinderzuschlag, Steuerfreibeträge… Als Eltern haben Sie einiges zu tun, um herauszufinden, was Ihnen für den Nachwuchs zusteht.

Mit welchen Leistungen Eltern rechnen können

Grundlegende Informationen zu wichtigen staatlichen Hilfen finden Sie hier im Überblick:

Kindergeld

Das Kindergeld ist nach der Zahl der Kinder gestaffelt. Für das erste und zweite Kind erhalten Eltern für jedes Kind monatlich 164 Euro. Für das dritte Kind monatlich 170 € und ab dem vierten Kind 195 Euro pro Kind. Der Staat zahlt für alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr. Für Kinder in der Ausbildung bis zum 25. Lebensjahr, für arbeitslose Kinder bis zum 21. Geburtstag.

Kinderzuschlag

Seit 2005 können Eltern mit sehr geringem Einkommen zusätzlich zum Kindergeld einen Kinderzuschlag in Höhe von maximal 140 Euro beantragen. Den Kinderzuschlag erhalten nur Eltern, die kein Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld beziehen, ihr Gehalt aber mindestens auf dem Niveau der staatlichen Regelleistungen liegt. Wer mehr verdient, erhält weniger Kinderzuschlag (einkommensabhängig).
Mit dem Zuschlagsrechner kann geprüft werden, ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht.

Zuschlagsrechner

Elterngeld

Zum 1. Januar 2007 ist das Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit in Kraft getreten. Eltern erhalten für ab dem 01.01.2007 geborene Kinder ein Elterngeld in Höhe von 67% des durchschnittlichen vor der Geburt monatlich verfügbaren laufenden Erwerbseinkommens (nach Abzug von Steuern, Sozialabgaben und Werbungskosten), höchstens jedoch 1.800 Euro und mindestens 300 Euro. Das Elterngeld wird an Vater und Mutter für maximal 14 Monate gezahlt.

Mit dem Elterngeldrechner kann geprüft werden, ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht.

Bundesfamilienministerium - Elterngeldrechner

Kinderfreibetrag

Alternativ zum Kindergeld in Frage kommen kann der Kinderfreibetrag. Er beträgt je Kind 3.648 Euro jährlich (allein Erziehende: 1.824 Euro). Bei der Einkommenssteuerveranlagung prüft das Finanzamt nachträglich, ob durch die Zahlung des Kindergeldes die Steuerfreistellung des so genannten sächlichen Existenzminimums eines Kindes auch tatsächlich erreicht worden ist.

Abhängig von der Lebenssituation haben Eltern Anspruch auf weitere Förderungen vom Staat, wie zum Beispiel Mutterschaftsgeld, Unterhaltsvorschuss, Wohngeld etc. Mehr Informationen zu den staatlichen Hilfen und eine Broschüre mit detaillierten Hinweisen zu den einzelnen Leistungen von Bund und Ländern finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Bundesfamilienministerium.

Bundesfamilienministerium

Auch die Deutsche Arbeitsgemeinschaft für Jugend- und Eheberatung bietet einen umfassenden Überblick über alle Angebote.

Deutsche Arbeitsgemeinschaft für Jugend- und Eheberatung

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