Formulare

Auf dieser Seite sind verschiedene Formulare für Sie zum Download bereitgestellt.

Sie können die Formulare direkt herunterladen und später bearbeiten.

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Freistellungsauftrag

Zinseinkünfte aus Kapital-Vermögen müssen versteuert werden. Innerhalb bestimmter Grenzen sind Ihre Kapital-Erträge jedoch steuerfrei. Denn Sie können einen Sparer-Pauschbetrag in Anspruch nehmen.

Nutzen Sie den Sparer-Freibetrag
Ihre Erträge aus Kapital-Vermögen belegt der Staat grundsätzlich mit einer Abgeltungsteuer von 25 Prozent. Erträge bis zu einer Höhe von 801 Euro für Alleinstehende bzw. 1.602 Euro für Verheiratete sind jedoch steuerfrei. Diese Beträge verstehen sich inklusive Werbungskosten-Pauschale. Innerhalb dieses Sparer-Pauschbetrages wird keine Abgeltungsteuer erhoben.

So erteilen Sie einen Freistellungsauftrag
Damit Sie diese Steuer-Befreiung erhalten, beauftragen Sie bitte Ihre Bank, Ihre Erträge frei zu stellen. Reichen Sie hierfür einfach einen Freistellungsauftrag bei Ihrem Bankberater ein. Dies gilt auch, wenn Sie Ihren Freibetrag ändern möchten. Den Freistellungsauftrag können Sie hier herunterladen und direkt am Bildschirm ausfüllen. Klicken Sie hierzu bitte in die Formularfelder.

Formular einfach schicken oder abgeben
Senden Sie uns den ausgefüllten und unterschriebenen Freistellungsauftrag zu oder geben Sie ihn bei Ihrer Volksbank Osterburg-Lüchow-Dannenberg eG ab. Alles Weitere erledigen wir für Sie. Wenn Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an den Berater in Ihrer Bank.


Freistellungsauftrag herunterladen

 

Antrag auf Einbehalt der Kirchensteuer

Zum 1. Januar 2009 ist die Abgeltungsteuer auf private Kapitalerträge eingeführt worden. Das bedeutet, dass für Kapitalerträge die den Freistellungsauftrag überschreiten 25 % Kapitalertragssteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. auch Kirchensteuer von Ihren Kapitalerträgen abgezogen und in anonymisierter Form an das Finanzamt abgeführt werden. Sofern Sie Mitglied einer kirchensteuerpflichtigen Religionsgemeinschaft sind, haben Sie folgende Möglichkeiten, die auf die Kapitalertragsteuer entfallende Kirchensteuer abzuführen:

  1. Sie geben uns den Auftrag für Sie die Kirchensteuer bereits mit der Abgeltungsteuer an das Finanzamt abzuführen. Hierzu benötigen wir von den „Antrag auf Einbehalt der Kirchensteuer“. Die Anträge erhalten Sie bei allen unseren Geschäftsstellen, Ihrem Berater oder hier zum Download.

  2. Sie geben im Rahmen Ihrer Steuererklärung Ihre bereits gezahlten Kapitalertragssteuern gegenüber Ihrem Wohnsitzfinanzamt an. Ihr Finanzamt berechnet dann nachträglich die entsprechend zu zahlende Kirchensteuer.

Falls Sie noch weitere Fragen zur Abgeltungssteuer haben, stehen unsere Berater Ihnen gerne zur Verfügung.


Antrag auf Einbehalt der Kirchensteuer herunterladen

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