Nutze die Geldgeschenke vom Staat und von Deinem Arbeitgeber. Spare mit vermögenswirksamen Leistungen (VL).
Unterstützung von Staat und Arbeitgeber
VL sind Sparbeträge, die Dein Arbeitgeber für Dich anlegt. Er kann sie Dir in voller Höhe oder teilweise zahlen. Maximum sind 40 Euro monatlich. Ein VL-Sparvertrag läuft über sieben Jahre. Der Staat unterstützt VL-Sparen mit einer Arbeitnehmer-Sparzulage, wenn Dein zu versteuerndes Jahreseinkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die VL-Beträge anzulegen. Für Bausparen und Fonds-Sparen gelten folgende Einkommens- und Fördergrenzen:
Bausparen
- 17.900 Euro bei Alleinstehenden
- 35.800 Euro bei Verheirateten
- Jährliche Fördergrenze: 470 Euro
Fonds-Sparen
- 20.000 Euro bei Alleinstehenden
- 40.000 Euro bei Verheirateten
- ährliche Fördergrenze: 400 Euro
Förderung beim Fonds-Sparen
Beim Fonds-Sparen belohnt der Staat die jährlichen Einzahlungen mit einer Prämie von 20 Prozent. Beim Höchstbetrag von 400 Euro bedeutet das ein Geldgeschenk von 80 Euro (20 Prozent von 400 Euro).
Förderung beim Bausparen
Beim Bausparen gewährt der Staat neben einer Zulage von 9 Prozent noch die Wohnungsbau-Prämie von 8,8 Prozent. Auch hier gelten Fördergrenzen: Die maximale Fördersumme beträgt 512 Euro (1.024 Euro bei Verheirateten), und Dein zu versteuerndes Einkommen darf 25.600 Euro (51.200 Euro bei Verheirateten) nicht überschreiten. Dann erhältst Du Prämien von 43 Euro (9 Prozent von 470 Euro) und 45 Euro (8,8 Prozent von 512 Euro). Das ergibt ein Geldgeschenk von 88 Euro.
Wenn Du Dich für VL-Sparen interessierst, wende Dich einfach an Deinen Berater.
VL-Sparen mit der Union Investment (PDF, 291 KB)



