Staatliche Förderung

"Wohn Riester"

Mit Riester-Förderung ins Eigenheim: Nutzen Sie jetzt die neuen gesetzlichen Vorteile für die Finanzierung Ihrer selbstgenutzten Wohnimmobilie. Kommen Sie schnell an Ihr Ziel, zum Beispiel mit einem Fuchs WohnRente-Bausparvertrag von Schwäbisch Hall.

Nutzen Sie die Riester-Zulage
Mit dem neuen "Wohn-Riester"-Gesetz können Sie nun auch mit einem Bausparvertrag die attraktiven staatlichen Zulagen erhalten. Bislang hatte der Gesetzgeber nur Bank- und Fonds-Sparpläne oder Rentenversicherungen für die Riester-Rente zertifiziert. Der von Schwäbisch Hall entwickelte Fuchs WohnRente-Bausparvertrag berücksichtigt alle Vorgaben des Gesetzgebers für eine Förderung. Der Weg für die staatliche Zulage ist damit frei. Das gilt für Ihre Sparbeiträge sowie für Tilgungsleistungen.

Wohnungsbauprämie

Mit der Wohnungsbauprämie belohnt der Staat eigene Einzahlungen auf einen Bausparvertrag. Die Förderung beträgt 8,8 Prozent auf jährliche Einzahlungen von maximal 512 EUR für Alleinstehende (und das Doppelte für Verheiratete).

Pro Jahr kann man damit bis zu 45,06 EUR (Alleinstehende) bzw. 90,11 EUR (Verheiratete) vom Staat geschenkt bekommen!
Für die Gewährung der Prämie ist maßgebend, dass das jährlich zu versteuernde Einkommen eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreitet und dass der Bausparer in der Bundesrepublik unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig ist.

Arbeitnehmersparzulage

Der Staat fördert bei Arbeitnehmern die Anlage vermögenswirksamer Leistungen.
Die Förderung ist allerdings nur bei Anlage in einem Bausparvertrag oder beim Fondssparen möglich.
Beim Bausparen können Sie auf max. 470 EUR/Jahr eine Arbeitnehmersparzulage von 9 % erhalten. Legen Sie also 470 EUR vL/Jahr auf Ihren Bausparvertrag an, so legt der Staat noch einmal 43,00 EUR (1 Arbeitnehmer) bzw. 86,00 EUR (2 Arbeitnehmer) dazu. Voraussetzung für die Gewährung der staatlichen Förderung ist, dass Sie eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreiten.

Einkommensgrenzen

So sieht die Bausparförderung durch Wohnungsbauprämie seit dem 01.01.2004 aus:


Förder-
höchst-
betrag


Ein-
kommens-
grenze


maximale jährliche Wohnungs-
bauprämie


Alleinstehende

512 Euro

25.600 Euro

45,06 Euro


Verheiratete

1.024 Euro

51.200 Euro

90,11 Euro


So sieht die Bausparförderung durch Arbeitnehmersparzulage seit dem 01.01.2004 aus:


Förder-
höchst-
betrag


Ein-
kommens-
grenze


maximale Arbeitnehmer-
sparzulage


Alleinstehende

470 Euro

17.900 Euro

43,00 Euro


Verheiratete

940 Euro

35.800 Euro

86,00 Euro

 

Vermögenswirksame Leistungen (VL)

Diese wurden 1961 mit dem Grundgedanken ins Leben gerufen, die Arbeitnehmer durch Leistungen der Arbeitgeber und des Staates am Wachstum des Volksvermögens teilhaben zu lassen.

Vermögenswirksame Leistungen können vom Arbeitgeber zusätzlich zum Arbeitslohn gewährt werden und sind in der Regel tarifvertraglich festgelegt. Die vermögenswirksamen Leistungen müssen durch den Arbeitgeber auf einem bestimmten Konto angelegt werden. Der Bausparvertrag ist eine gängige und risikolose Anlageform für vermögenswirksame Leistungen. Eine zweite Anlagemöglichkeit ist das Fondssparen.

Je Arbeitnehmer werden VL-Einzahlungen von max. 470 Euro beim Bausparen und maximal 400 Euro beim Fondssparen mit der Arbeitnehmersparzulage gefördert. Der Prämiensatz für vermögenswirksame Leistungen beträgt beim Bausparen 9 % und beim Fondssparen 20 %. Für die Gewährung der Prämie ist maßgebend, dass das jährlich zu versteuernde Einkommen eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreitet.

Nicht alle Arbeitgeber zahlen die vermögenswirksamen Leistungen in voller Höhe des förderfähigen Höchstbetrages von monatlich rund 40 EUR. Zahlt der Arbeitgeber nur einen Teilbetrag, zum Beispiel 26 EUR, besteht jedoch die Möglichkeit, die Differenz zum vollen Betrag aus eigener Tasche aufzufüllen, um dennoch die volle Arbeitnehmersparzulage vom Staat zu erhalten.

Kurse
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DAX17:456.788,80 
TECDAX17:45773,23 
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Markttelegramm

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